Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (z.B.: 10x Ergotherapie á 45 min).
Bitte lassen Sie diese von Ihrer Gesundheitskasse bewilligen um eine Teilrefundierung der Therapiekosten zu erhalten.
Ich bin Wahltherapeutin aller Kassen. Eine direkte Verrechnung mit der Gesundheitskasse ist nicht möglich.
Die Therapiekosten sind nach jeder Einheit in Bar oder per Bankomatzahlung zu begleichen.
Nach Beendigung der Behandlung erhalten Sie eine Sammelrechnung. Diese reichen Sie zusammen mit der bewilligten Verordnung bei der Gesundheitskasse ein.
Ist die Verordnung bewilligt worden, wird ein Teil der Therapiekosten von Ihrer Gesundheitskasse refundiert.
Manche Zusatzversicherungen übernehmen den Restkostenanteil.
Für vereinbarte Termine, die nicht mindestens 24h vorher abgesagt werden, wird der vereinbarte Stundentarif zur Gänze in Rechnung gestellt!
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Kostenerstattung der gesetzlichen Gesundheitskassen 45min Ergotherapie:
ÖGK 40,85 EUR
SVS 38,82 EUR
BVAEB 40,95 EUR
aktualisiert 07.04.2023