Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (z.B.: 10x Ergotherapie á 45 min).
Bitte lassen Sie diese, wenn nötig (siehe Aufstellung unten), von Ihrer Gesundheitskasse bewilligen um eine Teilrefundierung der Therapiekosten zu erhalten.
Ich bin Wahltherapeutin aller Kassen. Eine direkte Verrechnung mit der Gesundheitskasse ist nicht möglich.
Die Therapiekosten sind nach jeder Einheit in Bar oder per Bankomatzahlung zu begleichen.
Ist die Verordnung bewilligt worden, wird ein Teil der Therapiekosten von Ihrer Gesundheitskasse refundiert.
Manche Zusatzversicherungen übernehmen den Restkostenanteil.
Für vereinbarte Termine, die nicht mindestens 24h vorher abgesagt werden, wird der vereinbarte Stundentarif zur Gänze in Rechnung gestellt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Kostenerstattung der gesetzlichen Gesundheitskassen 45min Ergotherapie:
ÖGK 44,33 EUR -
keine Bewilligung notwendig
SVS 38,82 EUR - Verordnung
muss bewilligt werden
BVAEB 44,31 EUR - Verordnung vom Facharzt muss nicht bewilligt werden
KFA (60 min) 57,25 EUR - Verordnung muss bewilligt werden
aktualisiert 16.05.2024